Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer
und Unternehmen in sämtlichen Fragen des
Arbeitsrechts. Hierzu gehören die Gestal-
tung und Überprüfung von Arbeits- und
Dienstverträgen, deren Abänderung (Ver-
setzung, Änderungskündigung) und deren
Beendigung z.B. durch Aufhebungsverträge.
Wir vertreten unsere Mandanten in sämt-
lichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetz-
ungen vor den Arbeitsgerichten. Hierzu
gehören insbesondere Fragen des Kündi-
gungsschutzes sowie der Überprüfung von
Sanktionen des Arbeitgebers.

Arbeitgeber und Betriebsräte beraten wir darüber hinaus in
Fragen des kollektiven Arbeitrechts unter
anderem bei der Gestaltung von Betriebs-
vereinbarungen.

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