Notar
Unter den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sind Schwerpunkte des Notars im
Immobilienrecht
Grundstücks- und Wohnungskaufverträge, Schenkungen und sonstige Überlassungsverträge,
Gesellschaftsrecht
Gründung und Veränderungen in Kapital-
und Personengesellschaften, Fusionen,
Anteilsübertragungen pp.,
Erbrecht
Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge,
Familienrecht
Eheverträge, Güterstandsvereinbarungen in allen Ausgestaltungen, z.B.
modifizierter Zugewinnausgleich
Der Notar sieht es als seine Aufgabe, nicht nur Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen, sondern in allen Gebieten des Notariats zu beraten und zu betreuen.
Die geschulten Notarfachangestellten unterstützen den Notar in der zuverlässigen und zeitnahen Abwicklung.
