Notar

Unter den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sind Schwerpunkte des Notars im

Immobilienrecht
Grundstücks- und Wohnungskaufverträge, Schenkungen und sonstige Über­lassungs­verträge,

Gesellschaftsrecht
Gründung und Veränderungen in Kapital- und Personengesellschaften, Fusionen, Anteils­über­tragungen pp.,

Erbrecht
Testamente, Erbverträge, Erbscheins­anträge,

Familienrecht
Eheverträge, Güterstandsvereinbarungen in allen Ausgestaltungen, z.B. modi­fizierter Zugewinnausgleich

Der Notar sieht es als seine Aufgabe, nicht nur Beurkundungen und Be­glaubigungen vorzunehmen, sondern in allen Gebieten des Notariats zu beraten und zu betreuen.

Die geschulten Notar­fachangestellten unterstützen den Notar in der zu­ver­lässigen und zeitnahen Ab­wicklung.

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