Immobilienrecht

Wir beraten bei Immobilienübertragungen,
gestalten und überprüfen Kaufverträge und
andere Übertragungsverträge (Schenkung-
en, vorweggenommene Erbfolgen).

Gegenstand des privaten Baurechts ist ins-
besondere die Prüfung von Bauverträgen,
Wahrnehmung und Durchsetzung von
Mängelgewährleistungsrechten auf der
einen und Werklohnforderungen auf der
anderen Seite (u.a. VOB) sowie die Durch-
führung selbstständiger Beweisverfahren.

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