Immobilienrecht
Wir beraten bei Immobilienübertragungen,
gestalten und überprüfen Kaufverträge und
andere Übertragungsverträge (Schenkung-
en, vorweggenommene Erbfolgen).
Gegenstand des privaten Baurechts ist ins-
besondere die Prüfung von Bauverträgen,
Wahrnehmung und Durchsetzung von
Mängelgewährleistungsrechten auf der
einen und Werklohnforderungen auf der
anderen Seite (u.a. VOB) sowie die Durch-
führung selbstständiger Beweisverfahren.
- Erbrecht
- Abwicklung von Nachlässen und Beratung hierzu
- Testamentsvollstreckung
- erbrechtliche Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung zu lebzeitigen Übertragungen und vorweggenommener Erbfolge - Versicherungsrecht
- Immobilienrecht
- Speditions- und Transportrecht